Barrierefreie Türen
Barrierefreie Türen sind nötig, um Räume für alle Menschen zugängig zu machen. Ob mit Gehhilfe oder mit Rollstuhl, die Türen können von jedem passiert werden. Für Zimmer-, Eingangs- und Haustüren existieren hierbei Bestimmungen, die klar festlegen, welche Kriterien erfüllt sein müssen.
Welche Normen gibt es?
Die DIN 18040-Norm zum barrierefreien Bauen regelt alle Anforderungen an barrierefreie Türen. In der DIN 18040-2 wird zwischen barrierefreien Wohnungen und uneingeschränkt mit Rollstuhl nutzbarem Wohnraum differenziert, denn nicht alle barrierefreien Wohnungen sind gleichzeitig auch mit dem Rollstuhl zugänglich.
Für barrierefreie Türdurchgänge im öffentlichen Bereich gilt, dass sie über eine lichte Breite von 90 cm und eine lichte Höhe von 205 cm verfügen müssen. Hierbei muss auch auf hervorstehende Beschlagteile geachtet werden, damit sie den Durchgang nicht beeinträchtigen. Auch die Griffhöhen sollen auf Höhen zwischen 85 und 105 cm angepasst sein, damit sie vom Rollstuhl aus bedient werden können. Die DIN-Norm unterscheidet zwischen Anforderungen für Innen- und Außentüren.
Barrierefreie Innentüren
Barrierefreie Innentüren zeichnen sich dadurch aus, dass sie breit und schwellenlos sind und sich ohne großen Kraftaufwand bedienen lassen. Zudem dürfen sich bestimmte Türen wie Badezimmertüren nicht nach innen öffnen, da die gestürzte Person sonst im Falle eines Unfalls die Tür blockieren könnte. Um als barrierefrei zu gelten, reicht bei Innentüren eine lichte Breite von 80 cm aus. Um für Rollstuhlfahrer geeignet zu sein, benötigen sie jedoch eine lichte Breite von 90 cm. Sollten Schwellen unbedingt erforderlich sein, dürfen sie jedoch eine Höhe von 2 cm nicht überschreiten. Bei Schwenktüren muss zudem ausreichend Platz für den Schwenkbereich einkalkuliert werden.
Die Anforderungen im Überblick:
- Barrierefrei: mind. 80 cm Türbreite und 205 cm Türhöhe
- Für Rollstuhlfahrer: mind. 90 cm Türbreite und 205 cm Türhöhe
- Wenn möglich keine Schwellen
- Einfache Bedienbarkeit
- Türgriffe auf max. 105 cm
Barrierefreie Außentüren
Damit Haustüren im Eingangsbereich als barrierefrei gelten, müssen sie ebenfalls einige Kriterien erfüllen: So verfügen auch diese über eine lichte Breite von 90 und eine lichte Höhe von 205 cm. Die Leibung muss eine Tiefe von 26 cm bieten. Zudem gilt für alle Drehflügeltüren und Türen mit gegenüberliegender Wand, dass sie eine Bewegungsfläche von 150 x 150 cm aufweisen müssen. Die ideale Höhe für Drücker und Griffe befindet sich auf 85 cm, maximal jedoch auf 105 cm. Etwaige Beschilderungen an öffentlichen Gebäuden sollten auf einer Höhe von 120 bis 140 cm angebracht werden, damit sie für alle lesbar sind. Die richtige Höhe für einen Türspion für Rollstuhlfahrer befindet sich auf 120 cm Höhe. Auch hier sind Türschwellen nach Möglichkeit zu vermeiden.
Weitere Anforderungen an barrierefreie Türen
Oft werden in diesem Bereich auch automatische Türsysteme verwendet, deren Taster dann ebenfalls auf einer Höhe von 85 cm angebracht werden. Darüber hinaus müssen die Türen über Schließverzögerungen verfügen, damit Menschen mit motorischen Einschränkungen diese in Ruhe passieren können.
Um auch für Personen mit eingeschränktem Sehvermögen als barrierefrei zu gelten, müssen die Türen gut erkennbar sein und sich durch Kontraste von der Wand abheben.
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