Eine Brandschutztür für mehr Sicherheit
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Hörmann T90-1 H16 RC2 einflügelige Feuerschutztür/Sicherheitstür, versch. Größen wählbarSonderpreis 1.774,00 € Regulärer Preis 3.067,71 €Inkl. 19% Steuern , exkl. Versandkosten
Brandschutztüren sorgen in privaten und öffentlichen Gebäuden für Sicherheit, indem sie die Türöffnungen in feuerbeständigen Wänden abschließen und so die weitere Verbreitung eines Feuers unterbinden. In unserem Scheurich24-Onlineshop haben wir für Sie eine große Auswahl dieser Sicherheitstüren zusammengestellt, die auch Ihrem Gebäude einen hochwertigen Feuerschutz ermöglichen. Markenhersteller wie Hörmann, Novoferm oder Schörghuber garantieren nicht nur erstklassige Eigenschaften der angebotenen Türen, sondern auch extreme Feuerbeständigkeit. In unseren umfangreichen Artikelbeschreibungen erfahren Sie alles notwendige, was Sie zu der jeweiligen Tür und ihrer Feuerwiderstandsdauer wissen müssen. Sollten Sie dennoch einmal eine Frage zu einem unserer Produkte oder Ihrer Bestellung haben, zögern Sie nicht, unsere Hotline anzurufen. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Nicht jede Tür ist eine Funktionstür, und nicht jede Funktionstür ist automatisch eine Brandschutztür. Damit eine Tür als Brandschutztür eingestuft werden kann, muss sie einerseits aus speziellen feuerhemmenden Materialien gefertigt sein, andererseits muss sie eine Vielzahl an Tests bis zur Zulassung über sich ergehen lassen, damit beim Verkauf von Brandschutztüren und Feuerschutztüren eine einheitliche Qualität gewährleistet werden kann. Diese retten schließlich im Ernstfall Leben. Damit ein Maximum an Feuerwiderstandsfähigkeit erreicht wird, besteht das Türblatt einer Brandschutztür aus verschiedenen feuerfesten Materialien wie einer von Zink umgebenen Stahlschicht und einem Kern aus einer feuerbeständigen Sandwichplatte aus Mineralwolldämmung. Je nach Hersteller und erforderlicher Brandschutzdauer variieren diese Komponenten. An eine Tür, die zugleich als Rauchschutz fungiert, werden darüber hinaus noch weitere Ansprüche gestellt.
Die Anforderungen an Brandschutztüren sind in der DIN-Norm 4102-5 festgehalten, in der zum Beispiel auch die verschiedenen Feuerwiderstandsklassen geregelt sind. Diese werden für gewöhnlich mit T30, T60 oder T90 angegeben und beschreiben feuerhemmende, hochfeuerhemmende und feuerbeständige Abschlüsse. Die Zahl hinter dem T gibt dabei die Dauer in Minuten an, in denen die Tür bei einem Brand den Feuerdurchtritt verhindert und sich noch öffnen lässt. Für die Überprüfung dieser Eigenschaften und die Zulassung der Türen ist das Deutsche Institut für Bautechnik zuständig. An welchen Stellen in einem Objekt Brandschutz- oder Feuerschutztüren eingebaut werden müssen, hängt von der Nutzung des Gebäudes sowie den Materialien ab, aus denen die anliegende Wand besteht. Für gewöhnlich muss jeder Durchgang durch eine Brandwand mit einer entsprechenden Schutztür versehen werden, genauere Angaben dazu finden Sie jedoch in der gültigen Landesbauordnung.