Brandschutztüren für einen effektiven Brandschutz
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Das Thema Brandschutz ist von großer Wichtigkeit und wird in Deutschland in der Musterbauordnung geregelt. In Paragraf 14 ist klar festgelegt, dass alle baulichen Anlagen „so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten [sind], dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird.“
Brandschutztüren sind gemäß Musterbauordnung als selbstschließende Tür definiert, die einen Feuerabschluss bildet. Sie sichern also die Türöffnung effektiv vor einem Feuerdurchtritt. Wir bieten Ihnen Modelle verschiedener Brandschutzklassen der Marken Hörmann, Novoferm und Teckentrup.
Die Brandschutzziele im Überblick
Der Brandschutz liegt immer in der Verantwortlichkeit des planenden Architekten: Im Rahmen der Planung bezieht er alle notwendigen Brandschutzmaßnahmen mit ein. Für Sonderbauten oder höhere Gebäudeklassen nimmt er die Unterstützung eines Fachplaners für Bauschutz in Anspruch, welcher auch die notwendigen Nachweise für den Brandschutz erbringt.
Wichtige Brandschutzziele sind hierbei:
- Schutz und Rettung von Mensch und Tier
- Eindämmung und Verhindern von Bränden
- Gewährleistung der Stabilität von Gebäuden
- Sicherung von Sachwerten
Die unterschiedlichen Arten des Brandschutzes
Der Brandschutz besteht aus den beiden Kategorien vorbeugend und abwehrend. Der Abwehrende wird wichtig, wenn der Brand bereits ausgebrochen ist. Damit dieser Ausbruch vermieden wird, spielt der vorbeugende Brandschutz durch die Brandschutztüren verschiedener Klassen eine zentrale Rolle. Denn diese Feuerschutztüren gehören zu den raumabschließenden Bauteilen, die effektiv dabei helfen, Brände einzudämmen. So breitet sich ein Brand wesentlich langsamer aus, wenn eine Brandschutztür vorhanden ist, und verschafft Menschen dadurch Zeit zur Flucht. Auch die Feuerwehr erhält so leichteren Zugang zum Brandherd und kann diesen schneller unter Kontrolle bekommen.
Die vorbeugende Vermeidung von Bränden wird in folgende drei Bereiche unterteilt: baulich, anlagentechnisch, organisatorisch.
Der bauliche Brandschutz
Immer, wenn ein Gebäude neu gebaut wird oder eine Renovierung ansteht, kommt der bauliche Brandschutz zum Tragen. Die gesetzlichen Brandschutzvorgaben müssen vollumfänglich umgesetzt werden. Hierzu gehören die Planung von Aufstell- und Bewegungsflächen für mögliche Feuerwehreinsätze. Bei diesem Schritt erfolgt auch die Planung von Fluchtwegen sowie die Auswahl der richtigen Baustoffe und geeigneter Brandschutztürklassen.
Anlagentechnischer und organisatorischer Brandschutz
Wenn im Gebäude technische Anlagen existieren, benötigen Sie für diese einen speziellen anlagentechnischen Brandschutz. Sie müssen unter anderem Brandmeldeanlagen, Feuerlöschanlagen sowie Rauchabzugsanlagen bereitstellen.
Im Rahmen des organisatorischen Brandschutzes werden alle baulichen und anlagentechnischen Komponenten regelmäßig überprüft.
Verschiedene Schutztürarten im Überblick
Brandschutztüren werden auch Feuerschutztüren genannt und sorgen für einen vorbeugenden Brandschutz. Sie werden in Kombination mit feuerhemmenden Wänden eingesetzt und dämmen somit die Ausbreitung von Bränden ein. Sie sind in verschiedene Brandschutztürklassen unterteilt und unterliegen genau geregelten gesetzlichen Anforderungen. So müssen sie neben dem Hitzeschutz auch über einen automatischen Schließmechanismus verfügen und auf diese Weise die Rettung von Menschen ermöglichen, die sich im Gebäude befinden.
Neben den Brandschutztüren existieren auch Rauchschutztüren, die weniger hitzebeständig sind, jedoch eine Rauchausbreitung effektiv verhindern. Im Sicherheitskonzept eines Gebäudes werden in der Regel die verschiedenen Arten von Schutztüren in Kombination verwendet.
Feuerschutztüren werden hauptsächlich in Gebäuden mit großen Besucherzahlen verbaut. Hierzu zählen öffentliche Gebäude aller Art, jedoch auch Bürogebäude und Mehrfamilienhäuser.
Spezielle Anforderungen an Brandschutztüren
Brandschutztüren zeichnen sich dadurch aus, dass sie wesentlich schwerer als normale Türen sind, da sie meistens aus Stahl gefertigt werden. Es gibt sie als ein- oder zweiflügelige Version. Auch für die weiteren Türelemente existieren bestimmte Auflagen: Die Tür als Ganzes inklusive aller Zargen und Beschläge wird somit als Brandschutztür zugelassen. Alle Brandschutztüren unterliegen der EN-Norm 16034 mit CE-Zeichen. Diese besteht seit 2016 und hat am 1. September 2019 die alte Norm DIN 4102 abgelöst. Somit ist auf dem europäischen Binnenmarkt eine Vergleichbarkeit gegeben, die die Sicherheit erhöht.
Wo werden Brandschutztüren eingesetzt?
Brandschutztüren der verschiedenen Klassen kommen an strategischen Bauabschnitten innerhalb von Gebäuden zum Einsatz. In langen Fluren dienen sie der Abtrennung der verschiedenen Bereiche und verhindern so im Falle eines Brandes effektiv, dass dieser weitere Gebäudeteile erreicht. Weitere Einsatzbereiche sind Treppenhäuser oder im Bereich von Notausgängen. Die Brandschutztüren haben sich in Schulen, Universitäten, Krankenhäusern oder Bürogebäuden bewährt. Das wichtigste Feature von Brandschutztüren ist, dass sie sich im Falle eines Brandes selbsttätig schließen und so die Sicherheit im Gebäude erheblich erhöhen.
Auch Rauch kann beträchtliche Schäden anrichten und die Gesundheit massiv bedrohen. Deshalb sind rauchdichte Abschlüsse von großer Bedeutung: Mit einer entsprechenden Rauchschutztür verhindern Sie die Rauchausbreitung in Gebäuden effektiv. Rauchschutztüren ähneln den standardmäßigen Mehrzwecktüren oder den verschiedenen Brandschutztürklassen sehr. Sie werden lediglich um spezielle Dichtungssysteme und Schwellen ergänzt, sodass der optimale Schutz vor Rauchgasen garantiert ist.
Die verschiedenen Brandschutztürklassen und ihre Einsatzbereiche
Alle Brandschutztüren durchlaufen genaue Brandprüfungen gemäß der Norm EN 1634-1, wobei festgestellt wird, ob sie ihren Zweck auch zuverlässig erfüllen. So müssen sie je nach Brandschutzklasse einer Temperatur von 1000 Grad Celsius 30, 60 oder 90 Minuten standhalten.
Die T30-Tür widersteht Feuer also 30 Minuten und wird deshalb als feuerhemmende Tür bezeichnet. In unserem Sortiment finden Sie verschiedene T30-Türen aus Aluminium oder Holz von Hörmann, Novoferm oder Teckentrup.
Die T60-Tür mit 60 Minuten Widerstand gegen Flammen wird als hochfeuerhemmend geführt. Auch hier werden Sie bei uns fündig: Mit den ein- oder zweiflügeligen T60-Türen von Hörmann sorgen Sie für besten Feuerschutz.
Die höchste Schutzklasse weisen Türen mit der Klassifizierung T90 auf: Sie trotzen einem Feuer 90 Minuten lang und gelten somit als feuerbeständig. Auch hier erhalten Sie ein- oder zweiflügelige Varianten von Hörmann oder Teckentrup.
Feuerschutztüren müssen auch nach dem Einbau regelmäßigen Qualitätskontrollen unterzogen werden: Diese erfolgen im Rahmen der DIN ISO 9001 und garantieren somit höchste Fertigungsqualität und eine lange Lebensdauer.
Im Normalfall stehen die Feuerschutztüren offen: Ihre Türschließer sind so gekoppelt, dass sie sich im Falle eines Brandes automatisch schließen. Welche Feuerwiderstandsklasse Sie benötigen, hängt von der Art der Gebäudenutzung und der Art der Türintegration ab. Wenn Glas in Feuerschutztüren verbaut wird, muss hierfür dieselbe Widerstandsklasse wie die Tür gewählt werden. So erfordert eine T30-Tür eine F30-Verglasung.
Gemäß der europäischen Produktnorm EN 16034 wurden neue Begriffe und Bezeichnungen eingeführt. Die Klasse EI2 30 entspricht hierbei der T30-Tür, EI2 60 der T60-Tür und EI2 90 der T90-Tür. Das E steht für den Raumabschluss, I2 bezeichnet die Isolation und die Zahl drückt die Feuerwiderstandsdauer aus.
Von Scheurich24.de empfohlene Brandschutztüren
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