Was ist die EnEV?

Energiesparverordnung EnEV

Die EnEV ist die „Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagetechnik bei Gebäuden“. Was sich beim ersten Lesen nach einem bürokratischen Ungetüm anhört, ist jedoch eine sinnvolle Novellierung in der Klimaschutzpolitik des Bundes. Die Energieeinsparverordnung betrifft alle Gebäude, die beheizt werden müssen.  Dabei werden Bauherren und Wohnungseigentümern detaillierte Vorschriften zur Energieeffizienz des Gebäudes vorgegeben, die im schlimmsten Fall bei Nichteinhaltung mit hohen Bußgeldern sanktioniert werden können.

Was beinhaltet die EnEV?

Im Zuge der vom Bund beschlossenen Klimaschutzpolitik herrscht das langfristige Ziel, bis 2050 einen klimaneutralen Gebäudestand zu erreichen. Bei Neubauten müssen Eigentümer beispielsweise bei einer Nutzfläche von mehr als 50 Quadratmetern nachweisen, dass ein Teil des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien wie Solarkollektoren gedeckt wird. Eine verstärkte Dämmung kann diese Regel jedoch außer Kraft setzen.

Für Besitzer von Altbauten gibt es ebenfalls Regelungen, die jedoch nicht in der Komplettsanierung enden müssen: Hier reicht es der Verordnung nach, das Dach oder die oberste Geschossdecke zu sanieren. Dabei ist die Anforderung nach einem Mindestwärmeschutz zu erfüllen, der DIN 4108-2 kompatibel ist. Wenn Sie unsicher sind, welche Anforderungen Sie erfüllen sollen, ist das Beauftragen eines Energieberaters eine sinnvolle Investition. Damit sind Sie auf der sicheren Seite.

Geld sparen mit Förderprogrammen und einem niedrigen Energieverbrauch

Auch wenn sich die EnEV zunächst nach vielen bürokratischen Stolperfallen anhört, können Sie bei der Einhaltung viel Geld sparen. Verschiedene Förderprogramme vergeben vergünstigte Kredite bei Neubau oder auch Bestandsimmobiliensanierung. Wenn eine Sanierung ansteht, sollte darauf geachtet werden, nicht nur die Mindestanforderungen zu erfüllen, sondern auch für die Zukunft vorzusorgen. Da die EnEV in den kommenden Jahren immer weiter verschärft wird, kann es schnell geschehen, dass Sanierungen dann schon wieder veraltet sind und erneut Sanktionen drohen. Eine Ausnahme bilden denkmalgeschützte Altbauten. Bei ihnen muss keine nachträgliche Wärmedämmung auf der Schmuckfassade angebracht werden. Auch wenn Sie Ihren Wohnraum weniger als 4 Monate auf 19 Grad beheizen – beispielsweise bei Ferienwohnungen – ist eine Sanierung und nachträgliche Dämmung nicht nötig.

Sinnvolle Sanierungsmaßnahmen für den Energieausweis

Energiesparen

Alte Fenster sind ein Risikofaktor, durch die Luft und Wärme nach außen gelangen können. Mit mehrfach verglasten Fenstern und einem gleichzeitigen Austausch der Fassadendämmung kann ein enormes Energieeinsparpotenzial erreicht werden. Auch eine neue Heizungsanlage hilft bei der Einhaltung der EnEV. Selbst Anlagen, die noch kein sehr großes Alter aufweisen, bringen oft nicht die Leistung effizienter neuer Gerätschaften. Mit dem inzwischen für Neubauten verpflichtenden Energieausweis wird die Energiebilanz des Gebäudes festgelegt. Steckbriefartig kann der Eigentümer oder Mieter eines Hauses auf einen Blick den Bedarf ablesen. Er ist seit der Einführung der EnEV zu einem informativen Dokument geworden, das einen guten Überblick über den Verbrauch einer Immobilie gibt. Bei sanierten Wohn- und Arbeitsräumen ist die Farbskala des Energiebedarfs oft im grünen Bereich: Das ist ein positives Zeichen und zeigt dem Mieter oder Käufer sogleich die Vorzüge der zu erwartenden niedrigen Kosten. Eine Sanierung lohnt sich demnach für alle Beteiligten: Sie werten zum einen die Immobilie auf und bergen andererseits ein lohnendes Sparpotenzial für die Zukunft.

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