Bauproduktenverordnung (BauPVO) für Türen und Tore
- 24.06.2013
Sehr geehrte Kunden,
ab dem 01.07.2013 gilt in der Europäischen Union die Bauproduktenverordnung (BauPVO). Ab Juli müssen alle Produkte, die in einer harmonisierten, europäischen Norm geregelt sind, CE-gekennzeichnet werden. Es ist nicht zulässig Produkte in Verkehr zu bringen, die den Anforderungen der harmonisierten EN nicht entsprechen. Zusätzlich zur CE-Kennzeichnung müssen die Produkte, die innerhalb des EU-Binnenmarktes bereitgestellt werden, eine Leistungserklärung (Declaration of Performance / DoP) nach neuer BauPVO aufweisen.
Im Bereich der Tore und Türen betrifft die CE-Kennzeichnung folgende Teckentrup-Produkte:
Tore ohne Feuerschutzanforderungen nach EN 13241-1
• Garagen-Schwingtore
• Garagen-Sectionaltore
• Industrie-Sectionaltore
• Rolltore- und -gitter
• Falttore
• Mehrzweckschiebetore
Außentüren nach EN 14351-1
• Mehrzwecktüren
Wir werden der Dokumentation, die unseren Produkten beiliegt, die entsprechende Leistungserklärung mit den wesentlichen Merkmalen der Leistungseigenschaften beilegen.